Altlasten – BAUSUBSTANZUNTERSUCHUNG

Abfallrechtliche Vorschriften und die…

…Ermittlungspflicht nach § 16 Gefahrstoffverordnung fordern vom Bauherren, schadstoffbelastete Baustoffe schon im Vorfeld von Abrissmaßnahmen zu identifizieren. Auch zur Gesundheitsvorsorge oder bei der Veräußerung von Immobilien können Bausubstanzuntersuchungen wichtig werden. Bauherren erwarten Kosten- und Planungssicherheit, insbesondere bei kontrolliertem Rückbau größerer Gebäudekomplexe.

Wir verfügen über die erforderliche Sachkunde und Praxiserfahrung, um kontaminierte Baustoffe zum Beispiel auf militärischen Liegenschaften, in Verwaltungsgebäuden oder gewerblichen Anlagen zu beurteilen. Unsere Mitarbeiter weisen die notwendigen toxikologischen, ingenieurtechnischen und abfallrechtlichen Kenntnisse auf.

  • Unser Leistungen für Sie:

    • Historische Recherche
    • Probenahme und Analytik
    • Dokumentation
    • Abriss- und Entsorgungskonzept
    • Arbeitsschutzkonzept nach BGR 128 bzw. TRGS 524
    • Kostenschätzung
    • Ausschreibung
    • Abrissbegleitung

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Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

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