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GIS-Dienstleistungen - Abwassergebühren-Splitting - die Erfassung versiegelter Flächen

Abwassergebühren-Splitting

Nach dem heutigen Stand der Verwaltungswissenschaft und der laufenden Rechtssprechung ist die Berechnung der Abwassergebühr durch die pauschale Umverteilung der Aufwendungen für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung auf der Grundlage des Frischwassermaßstabes nur noch unter sehr eingeschränkten Vorraussetzungen zulässig.

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist deshalb die rechtlich zwingende Folge und führt dabei zur Erreichung einer höheren Gebührengerechtigkeit (Kostenverursacherprinzip), der Schaffung von Gebührenstabilität und motiviert zu ökologischem Handeln (Flächenentsiegelung).

Der Weg zum Gebührensplitting erfordert die Erhebung der abflusswirksamen versiegelten, sprich der gebührenrechtlich relevanten Flächen auf dem Gebiet der Kommune.

Im Zuge einer Überfliegung des Gemeindegebietes werden Luftbilder erstellt, die anschließend GIS-gestützt ausgewertet werden. Die digitalisierten versiegelten Flächen werden im Rahmen eines Selbstauskunftsverfahren mittels Erhebungsbögen dem Bürger mitgeteilt. Dieser macht Angaben zu deren Einleitverhältnissen und Beschaffenheit.

Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr stellt Kommunen und Abwasserverbände vor eine neue Herausforderung. Die BFU GmbH unterstützt dabei mit der

  • Durchführung einer Befliegung und Erstellung von Orthophotos
  • Digitalisierung der gebührenrechtlich relevanten Flächen
  • Durchführung des Selbstauskunftsverfahren
  • kompetenten Bürgerberatung
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