EHEM. GASWERK FREIGERICHT-SOMBORN

 
Zertifiziert nach
DQS Zertifiziert
DIN EN ISO 9001:2000
DIN EN ISO 14001

 

Das ehemals 3.500 m2 große Betriebsgelände des Gaswerks Somborn wurde 1911 inbetriebgenommen und im Jahre 1951 stillgelegt. Die Teilung des Betriebsgeländes in drei Grundstücke erfolgte 1954. Diese Grundstücke befinden sich heute im Privatbesitz und liegen in einer bebauten Gemarkung (Kategorie: Wohnbebauung) der Gemeinde Freigericht. Die von der Altfläche ausgehenden Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit stehen jedoch in kausalem Zusammenhang mit dem früheren Betrieb des Gaswerks. Daher ist die Gasversorgung Main-Kinzig GmbH als Rechtsnachfolgerin der Betreibergesellschaften Freigerichter Gaswerk GmbH, Hessen-Nassauische GAS-AG etc. gemäß HAltlastG zur Sanierung verpflichtet.

Das ehemalige Betriebsgelände wurde unter der fachgutachterlichen Begleitung der BFU GmbH von Mitte April 2003 bis Ende November 2004 in mehreren räumlichen und zeitlichen Abschnitten saniert. Die Altlastenfreistellung wurde nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme vom RP Darmstadt, Staatliches Umweltamt Hanau durchgeführt.

Im Rahmen der Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden umfangreiche altlastentechnische Untersuchungen der Bodenmatrix, sowie Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen durchgeführt:

  • 13 Bohrungen zur Erkundung des Auffüllungskörpers
  • 36 Rammkernsondierungen mit Untersuchung ausgewählter Bodenproben auf die gaswerktypischen Parameter (z.B. PAK, Phenol-Index, Cyanide, etc.) untersucht
  • hiervon wurden 23 Pegel zu temporären Bodenluftpegeln ausgebaut
  • 4 Grundwassermessstellen (DN 125 bzw. DN 150) wurden ausgebaut
  • Entnahme und Analytik von rund 120 Bodenproben zur Aushub- und Sanierungskontrolle
  • Monitoring an den Grundwassermessstellen

Im Rahmen der orientierenden altlastentechnischen Untersuchungen hatte sich ein Sanierungsbedarf für gaswerktypische Stoffe ergeben, die sowohl in der gesättigten wie auch in der ungesättigten Bodenzone vorlagen. Im Verlauf der Sanierungsmaßnahme wurden die kontaminierten Bodenschichten bis auf eine max. Tiefe von 6,5 m u.GOK abgetragen. Auf Grund der geringen Grundwasserflurabstände war über den Zeitraum vom 16. Mai bis zum 21. Juni 2003 eine Wasserhaltung erforderlich. Die Entwässerung der Baugrube wurde über eine geschlossene Wasserhaltung mittels Vakuumanlage ausgeführt. Hierzu wurden am Baugrubenrand 75 Spülfilterlanzen bis ca. 6,5 m u.GOK eingebracht. Die Lanzen (Kleinbrunnen DN 35) wurden mittels einer Ringleitung an die Vakuumanlage abgeschlossen.

Bei der gutachterlichen Begleitung übernahm die BFU folgende Aufgaben:

  • Altlastentechnische Fachplanung und Fachbauleitung
  • Sanierungskonzeption, Gutachtenerstellung
  • Sicherheitskoordination im kontaminierten Bereich nach ZH 1/183
  • Betriebsanweisung nach § 20 Gefahrstoffverordnung
  • Arbeitsschutzmaßnahmen inkl. Schwarz-Weiß Bereich, Immisionsschutzmessungen
  • Ü berwachung der Wasserhaltung
  • Genehmigungsplanung und örtliche Überwachung der Bohrarbeiten
  • Abfalltechnische Klassifizierung und Steuerung der Bodenströme

Sanierungsdurchführung

  • Abschnittsweise und bis max. 6,5 m tiefe Auskofferung des ehem. Gaswerkgeländes
  • Abtransport von rund 6.300 t kontaminiertem Boden und Bauschutt auf Deponien und Bodenbehandlungsanlagen
  • Sicherstellung des Arbeitsschutzes durch Ausweisung temporärer Schutzzonen,
  • Durchführung arbeitsplatzbezogener Messungen zur Überwachung der Atemluft und Persönliche Schutzausrüstung
  • Geschlossene Bauwasserhaltung durch Brunnengalerie im oberflächennahen Grundwasserleiter mit Unterstützung durch eine offene Wasserhaltung bei Regenfällen. 914 m3 Wasser (durchschnittliche Leistung 27,7 m3/Tag) wurden über eine Reinigungsanlage bestehend aus Vorlagebehälter, zweistufigem Aktivkohlefilter in den gemeindeeigenen Schmutzwasserkanal abgeleitet.
 

 

   
 
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