Das ehemals
3.500 m2 große Betriebsgelände des Gaswerks
Somborn wurde 1911 inbetriebgenommen und im Jahre 1951
stillgelegt. Die Teilung des Betriebsgeländes in
drei Grundstücke erfolgte 1954. Diese Grundstücke
befinden sich heute im Privatbesitz und liegen in einer
bebauten Gemarkung (Kategorie: Wohnbebauung) der Gemeinde
Freigericht. Die von der Altfläche ausgehenden
Beeinträchtigungen für das Wohl der Allgemeinheit
stehen jedoch in kausalem Zusammenhang mit dem früheren
Betrieb des Gaswerks. Daher ist die Gasversorgung Main-Kinzig
GmbH als Rechtsnachfolgerin der Betreibergesellschaften
Freigerichter Gaswerk GmbH, Hessen-Nassauische GAS-AG
etc. gemäß HAltlastG zur Sanierung verpflichtet.
Das ehemalige Betriebsgelände wurde unter der
fachgutachterlichen Begleitung der BFU GmbH von Mitte
April 2003 bis Ende November 2004 in mehreren räumlichen
und zeitlichen Abschnitten saniert. Die Altlastenfreistellung
wurde nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme vom
RP Darmstadt, Staatliches Umweltamt Hanau durchgeführt.
Im Rahmen der Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen
wurden umfangreiche altlastentechnische Untersuchungen
der Bodenmatrix, sowie Bodenluft- und Grundwasserbeprobungen
durchgeführt:
- 13 Bohrungen zur Erkundung des Auffüllungskörpers
- 36 Rammkernsondierungen mit Untersuchung ausgewählter
Bodenproben auf die gaswerktypischen Parameter (z.B.
PAK, Phenol-Index, Cyanide, etc.) untersucht
- hiervon wurden 23 Pegel zu temporären Bodenluftpegeln
ausgebaut
- 4 Grundwassermessstellen (DN 125 bzw. DN 150) wurden
ausgebaut
- Entnahme und Analytik von rund 120 Bodenproben
zur Aushub- und Sanierungskontrolle
- Monitoring an den Grundwassermessstellen
Im Rahmen der orientierenden altlastentechnischen
Untersuchungen hatte sich ein Sanierungsbedarf für
gaswerktypische Stoffe ergeben, die sowohl in der gesättigten
wie auch in der ungesättigten Bodenzone vorlagen.
Im Verlauf der Sanierungsmaßnahme wurden die kontaminierten
Bodenschichten bis auf eine max. Tiefe von 6,5 m u.GOK
abgetragen. Auf Grund der geringen Grundwasserflurabstände
war über den Zeitraum vom 16. Mai bis zum 21. Juni
2003 eine Wasserhaltung erforderlich. Die Entwässerung
der Baugrube wurde über eine geschlossene Wasserhaltung
mittels Vakuumanlage ausgeführt. Hierzu wurden
am Baugrubenrand 75 Spülfilterlanzen bis ca. 6,5
m u.GOK eingebracht. Die Lanzen (Kleinbrunnen DN 35)
wurden mittels einer Ringleitung an die Vakuumanlage
abgeschlossen.
Bei der gutachterlichen Begleitung übernahm
die BFU folgende Aufgaben:
- Altlastentechnische Fachplanung und Fachbauleitung
- Sanierungskonzeption, Gutachtenerstellung
- Sicherheitskoordination im kontaminierten Bereich
nach ZH 1/183
- Betriebsanweisung nach § 20 Gefahrstoffverordnung
- Arbeitsschutzmaßnahmen inkl. Schwarz-Weiß Bereich,
Immisionsschutzmessungen
- Ü berwachung der Wasserhaltung
- Genehmigungsplanung und örtliche Überwachung
der Bohrarbeiten
- Abfalltechnische Klassifizierung und Steuerung
der Bodenströme
Sanierungsdurchführung
- Abschnittsweise und bis max. 6,5 m tiefe Auskofferung
des ehem. Gaswerkgeländes
- Abtransport von rund 6.300 t kontaminiertem Boden
und Bauschutt auf Deponien und Bodenbehandlungsanlagen
- Sicherstellung des Arbeitsschutzes durch Ausweisung
temporärer Schutzzonen,
- Durchführung arbeitsplatzbezogener Messungen
zur Überwachung der Atemluft und Persönliche
Schutzausrüstung
- Geschlossene Bauwasserhaltung durch Brunnengalerie
im oberflächennahen Grundwasserleiter mit Unterstützung
durch eine offene Wasserhaltung bei Regenfällen.
914 m3 Wasser (durchschnittliche Leistung 27,7 m3/Tag)
wurden über eine Reinigungsanlage bestehend aus
Vorlagebehälter, zweistufigem Aktivkohlefilter
in den gemeindeeigenen Schmutzwasserkanal abgeleitet.
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