Abfallrechtliche
Vorschriften und die Ermittlungspflicht nach § 16
Gefahrstoffverordnung fordern vom Bauherren, schadstoffbelastete
Baustoffe schon im Vorfeld von Abrissmaßnahmen
zu identifizieren. Auch zur Gesundheitsvorsorge oder
bei der Veräußerung von Immobilien können
Bausubstanzuntersuchungen wichtig werden. Bauherren
erwarten Kosten- und Planungssicherheit, insbesondere
bei kontrolliertem Rückbau größerer
Gebäudekomplexe.
Unser Leistungen für Sie:
- Historische Recherche
- Probenahme und Analytik
- Dokumentation
- Abriss- und Entsorgungskonzept
- Arbeitsschutzkonzept nach BGR 128 bzw. TRGS 524
- Kostenschätzung
- Ausschreibung
- Abrissbegleitung
Wir verfügen über die erforderliche Sachkunde
und Praxiserfahrung, um kontaminierte Baustoffe zum Beispiel
auf militärischen Liegenschaften, in Verwaltungsgebäuden
oder gewerblichen Anlagen zu beurteilen. Unsere Mitarbeiter
weisen die notwendigen toxikologischen, ingenieurtechnischen
und abfallrechtlichen Kenntnisse auf. |
|

|